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Gleichstellung in der Kommunalverwaltung – gibt es sie? 2013 hat Brandenburg in der öffentlichen Verwaltung und in den Aufsichtsgremien eine Frauenquote eingeführt. 50 Prozent der ausgeschriebenen Stellen sollten demnach mit Frauen besetzt sein und Frauen, bei gleichwertigen Qualifikationen, gegenüber männlichen Mitbewerbern bevorzugt eingestellt werden.

Wie sieht es acht Jahre nach der Anpassung an das Landesgleichstellungsgesetz mit der Machtverteilung in der brandenburgischen Verwaltung aus? Beim Netzwerkabend ziehen Martina Trauth, Gleichstellungsbeauftragte Potsdam, und Dr. Uta Kletzing, Fachbereichsleiterin Personal und Organisation der Landeshauptstadt Potsdam, Bilanz.

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