Gespräche über gleichen Lohn laufen meist darauf hinaus, dass gefordert wird, dass der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit gezahlt wird. Frauen und Männer in derselben Branche sollen also die gleiche Bezahlung erhalten. Auch wenn dieses Problem in Deutschland nach wie vor groß ist – Männer verdienen im Schnitt in der gleichen Branche mit den gleichen Voraussetzungen 19% mehr – gibt es weitere Faktoren  für die ungleiche Bezahlung der Geschlechter. Rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen ist strukturbedingt – ein großer Faktor für den sogenannten  „Gender Pay Gap“ (zu deutsch: „Geschlechter-Gehalts-Lücke“) ist die unterschiedliche Entlohnung typischer „Frauen“ und „ Männerberufe“.

Die sogenannte „Vertikale Segregation“  beschreibt die Tatsache, dass Frauen und Männer häufig in unterschiedlichen Branchen tätig sind. „Frauenberufe“, wie beispielsweise Krankenschwester, Erzieherin oder Frisörin, sind häufig im Bereich der sozialen Dienstleistungen angesiedelt und beherbergen oft weniger Verdienst- oder Aufstiegsmöglichkeiten als  „Männerberufe“ im technischen oder handwerklichen Bereich. Ob ein Beruf als „Frauen“- oder „Männerberuf“ deklariert wird, hängt vom Geschlechterverhältnis der Arbeitnehmer*innen ab. Sind mehr als 70 Prozent der Beschäftigten Frauen spricht man von einem „Frauenberuf“, sind mehr als 70 Prozent Männer in dem Beruf tätig, wird dieser als „Männerberuf“ betitelt.  Die Berufe, welche bevorzugt von Frauen ausgeübt werden, sind in der Regel schlechter bezahlt als typische „Männerberufe“.

Eine Vielzahl der Berufe, die heute als „Frauenberufe“ gelten, wie der Beruf der Krankenschwester oder Kindergärtnerin, wurden schon früher vor allem von Frauen und damals „ehrenamtlich“ ausgeführt. Nach wie vor gibt es hier wenig Unterstützung für mehr Anerkennung durch eine gerechte Entlohnung.

Auch wenn es Deutschland laut des „Global Gender Gap Report 2020“ bereits auf Platz 10 der Weltrangliste in Sachen Gender Gap geschafft hat, gibt es einiges aufzuholen. Besonders im Bereich der ökonomischen Teilnahme und Chancen für Frauen, fehlen Deutschland noch 27.3% zur Parität. Ein gleiches Spielfeld für die Geschlechter in der Berufswelt ist daher noch ein ferner Traum.

Gesetzesänderung in Neuseeland

Im Juli 2020 hat die neuseeländische Regierung eine Gesetzesänderung beschlossen, die genau diesem Problem entgegenwirkt. Die Entlohnung der Arbeitnehmer*innen soll fortan auf Fähigkeit, Verantwortung und Dienstleistung basieren. Demnach stehe einer Person, die im Pflegesektor tätig ist, das gleiche Gehalt zu wie einem Menschen, welcher im Justizvollzug arbeitet. Beide Berufe sind körperlich anstrengend, emotional belastend und stressig –  bislang fällt im frauendominierten Feld der Pflege der Durchschnittslohn deutlich geringer aus.

Seit langem ist Neuseeland Vorreiter in Sachen Gleichstellung. Es war das erste Land, welches 1893 das Wahlrecht für Frauen einführte. Bereits 1972 wurde in Neuseeland ein Gesetz verabschiedet, welches die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern fördern sollte. Dieses beinhaltete eine Provision für die angepasste Entlohnung von Berufen, welche hauptsächlich von weiblichen Arbeitnehmerinnen durchgeführt werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde dieses  Gesetz allerdings eher lose interpretiert. Es wurde zwar ein gleicher Lohn für die identische Arbeit von Mann und Frau gezahlt, verschiedene Berufe mit vergleichbaren Anstrengungen und Herausforderungen wurden jedoch nach wie vor unterschiedlich entlohnt.

Geändert wurde dies, nachdem Krankenpflegerin Kristine Bartlett im Jahr 2012 eine Klage gegen ihren Arbeitgeber einreichte, welcher sie seit 20 Jahren auf Mindestlohnbasis bezahlte. Die Klage basierte darauf, dass die Krankenpflege ein ebenso anspruchsvoller Beruf sei, wie beispielsweise der eines Gefängniswächters, dieser würde jedoch deutlich besser entlohnt werden. In einer Diskussion zwischen Arbeitgebern, Gewerkschafen und der neuseeländischen Regierung wurde im Jahr 2017 daraufhin  eine Lohnerhöhung von 15% bis zu 49% beschlossen. Weitere soziale Berufsgruppen, bei deren Beschäftigten es sich hauptsächlich um Frauen handelt wie Hebammen und Sozialarbeiter*innen folgten dem Aufschrei. Im selben Jahr versprach die neu gewählte Premierministerin Jacinda Ardern, das Gesetz von 1972 endlich so auszuführen, wie es ursprünglich angedacht war und eine wahre Lohngleichheit einzuführen.

Was macht der Rest der Welt?

Neuseeland ist nicht das einzige Land, welches die Lohngleichheit fördert, auch wenn andere Länder diesbezüglich deutlich andere Ansätze verfolgen. So verabschiedete Kanada im Dezember 2018 ein Gesetz zur Lohngleichheit für Bundesbehörden und staatlich regulierte Privatunternehmen wie Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen. Bereits im Jahr zuvor einigte sich die isländische Regierung auf ein Gesetz, welches Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeiter*Innen dazu verpflichtet, die Entlohnung an die vergleichbaren Aufgaben anzupassen.

Diese Maßnahmen sind im Gegensatz zu dem in Neuseeland geltenden Gesetz nur auf einem Firmenlevel angesiedelt und vergleichen nicht den gesamten Arbeitsmarkt, wie dies in Neuseeland der Fall ist. Daher sind die Gesetzesentwürfe der beiden Länder zwar auch ein Schritt in die richtige Richtung, aber längst nicht so umfassend wie die Maßnahmen der neuseeländischen Regierung.

Ein Blick in die Heimat

Neuste Studien zeigen, dass ein positiver Trend in Sachen Gender Pay Gap zu vermerken ist. Erstmals sinkt die Prozentzahl unter 20% – der GPG liegt für das vergangene Jahr bei 19%. Im Vergleich zum EU-Durchschnitt, welcher bei ca. 15% liegt, hat Deutschland allerdings noch einiges aufzuholen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Verdienstabstand bis zum Jahr 2030 auf 10% zu senken.

Einige Maßnahmen der Bundesregierung sind maßgeblich für die Verringerung dieses Gefälles. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Maßnahme, von welcher hauptsächlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung profitieren. Das Kindergeld, der Ausbau der Kinderbetreuung, das Elterngeld sowie das ElterngeldPlus und die Verbesserung der Familienpflegezeit bieten zudem Anreize für eine rasche Rückkehr in die Berufswelt. Seit dem Jahr 2016 gilt in etwa 100 großen Unternehmen eine Geschlechterquote, nach welcher mindestens 30% der  neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt werden müssen.

2017 wurde das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet, welches Arbeitgebern verbietet, ihre Arbeitnehmer*innen aufgrund ihres Geschlechts unterschiedlich zu bezahlen. Bereits 1955 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass das Grundgesetz auch die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern umfasst.

Der durchschnittliche Bruttoverdienst eines Mannes ist um 4,37€ (Stand 2019) höher als der einer Frau. Ganze 1,34€ dieses Unterschiedes sind darauf zurück zu führen, dass Frauen in Branchen tätig sind, die schlechter bezahlt werden.

Ein Gesetz, wie es in Neuseeland eingeführt würde, könnte demnach auch in Deutschland zu einer deutlichen Verringerung des Gender Pay Gaps führen. Bisher wird diese Möglichkeit allerdings nicht wahrgenommen, sodass der Gender Pay Gap hierzulande vergleichsweise hoch bleibt.

Um die anhaltende Ungleichstellung zu beseitigen, bedarf es zweifellos eine Änderung in den politischen Strukturen Deutschlands. Die diesjährige Bundestagswahl  ist eine Chance, eine Veränderung herbeizuführen. Mit einer Stimme für eine Partei, welche die Gleichstellung fordert und fördert, können wir dem Problem gemeinsam entgegenwirken.

Von Teresa Ehrlich