Im Jahr 2019 starben in Deutschland 117 Frauen durch die Hand ihres (Ex-)Partners. Diese Art der Gewalt wird als Femizid bezeichnet. Ein Mord an einer Frau, aufgrund ihres Geschlechts.
Das heißt, dass jeden dritten Tag eine Frau in Deutschland durch die Gewalt eines Mannes stirbt. Aber auch, dass jede dritte Frau mindestens einmal seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt hat. Am 25. November ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen, dies bietet einen besonderen Anlass, sich mit Femiziden und der Gewalt gegen Frauen in Deutschland auseinander zu setzten.
Femizide: Gewalt gegen Frauen in deutschland
Gerade während der Corona Pandemie sind die Zahlen der Gewalt gegen Frauen erheblich gestiegen.
Frauen sind oft an den Täter gebunden und können der Situation nicht immer leicht entfliehen. Dies hat wirtschaftliche aber auch familiäre Gründe. Viele Opfer von geschlechterspezifischer Gewalt haben mit dem Täter Kinder. Die Frauen sind im Zwiespalt, zwischen dem Erhalt der Familie und dem Schutz für sich selbst und den Kindern. Viele Opfer häuslicher Gewalt trauen sich außerdem nicht den Täter anzuzeigen, da sie sich vor verstärkter und/oder erneuter Gewalt fürchten. Die Dunkelziffer der häuslichen Gewalt gegen Frauen dürfte deswegen noch höher ausfallen – auch das Bundeskriminalamt bestätigt diese Vermutung, da sich das Opfer häufig nicht bei der Polizei meldet.
Das Thema könnte in diesem Jahr nicht wichtiger sein. Besonders wenn man betrachtet, dass Täter die gegenüber Frauen Gewalt ausüben, vom Staat zu mild verurteilt werden. Die Urteile für den Täter eines Femizids fallen oft strafmildernd aus, weil Eifersucht und Verlustangst, als Gründe der Minderung der Strafe angesehen werden. Oft werden die Täter im Falle der Anklage wegen Mordes, nur wegen Totschlags verurteilt.
Deutschland lehnt den Begriff und die Definition Femizid ab
Die Linke forderte im November 2020, in einer Anfrage an das Kabinett des deutschen Bundestags: „Femizide in Deutschland zu untersuchen, zu benennen und zu verhindern“. Dabei blieb die Partei allerdings ohne Erfolg. Die deutsche Regierung wollte die breite Definition der Weltgesundheitsorganisation und der Vereinten Nationen zu Femiziden nicht übernehmen und lehnt sie somit ab.
Aber genau der Begriff muss genutzt werden, um die Verharmlosung der geschlechterspezifischen Gewalt zu beenden. Morde an Frauen dürfen nicht weiter als „Beziehungsdrama“ und „Familientragödie“ von der Öffentlichkeit bezeichnet werden. Diese Taten müssen ernst genommen werden, denn Femizide sind ein relevantes Problem, auch in unserer Gesellschaft. Solche Beschreibungen aber verharmlosen und vernachlässigen die Morde und die Motive der Täter.
Was muss sich ändern?
Obwohl seit dem 01. Februar 2018 die sogenannte „Istanbul-Konvention“ in Deutschland in Kraft getreten ist, wurden Frauen nicht wirklich besser vor Gewalt geschützt. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten (bei 34 Staaten in Europa ist die Konvention in kraftgetreten) gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Das Ziel ist: Frauen besser vor Gewalt schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindern und beenden und dass die Täter strafrechtlich verfolgt werden. Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Unterschrift dazu verpflichtet, dass alle staatlichen Organe- darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden- die Verpflichtungen der Konvention umsetzen.
Doch warum wird es nicht umgesetzt?
Weil in den Strukturen, die die Konventionen umsetzten sollen, überwiegend Männer die Entscheidungen treffen und diese andere Prioritäten und Wahrnehmungen haben als Frauen. Die Gesetze und Erlässe zu rechtlichen Fragen werden im Bundestag beschlossen, die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags sind Männer. In der jetzigen 19. Wahlperiode sind nur 31% der Abgeordneten Frauen. Die Männer beschließen also mit ihrer Mehrheit und hindern somit eine angepasste Gesetzeslage für Gewalt gegen Frauen. Aber nicht nur in der gesetzgebenden Gewalt unserer Gesellschaft, sondern auch in der rechtsprechenden Gewalt gibt es Nachteile. Denn auch hier sind die meisten Richter, Anwälte und Strafverteidiger männlich und Frauen sind unterrepräsentiert. Doch es braucht eine konsequente Rechtsprechung: Trennungstötungen dürfen nicht milder bestraft werden, als andere Tötungsdelikte, nur weil es sich um Taten in einer Partnerschaft handelt. Bei Femiziden in Deutschland handelt es sich aber fast ausschließlich um eine Tötung in einer (ehemaligen) Partnerschaft. Die niedrigen Beweggründe dürften bei der Tötung nicht mehr allein deshalb infrage gestellt werden, weil sich das Opfer vom Täter getrennt hat. Das folge aus den Wertungen der Istanbul-Konvention, dem völkerrechtlich bindenden Übereinkommen.
Gleichberechtigung hilft
Wenn mehr Frauen mitbestimmen würden und ihre Stimmen zu einem gleichen Anteil in der Politik vertreten wären, würden Femizide und Gewalt gegen Frauen sicherlich mehr Aufmerksamkeit bekommen. Um ein Vorbild zu nennen, welches bereits viel bessere Schutzmaßnahmen vor sexueller Gewalt umsetzt, sei Spanien genannt. Bereits seit 2004 gibt es ein Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt. So werden beispielsweise Fälle von Gewalttaten, die Partner oder Ex-Partner an Frauen begehen, an speziellen Gerichten verhandelt.
Auch wir müssen diese geschlechterspezifische Gewalt und insbesondere die Morde aufgrund dieser endlich als ein strukturelles Problem anerkennen. Unsere Gesellschaft fördert diese geschlechterspezifischen Handlungen. Ein Umdenken kann nur durch eine Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen in Entscheidungsebenen erreicht werden. Dafür müssen sich mehr Frauen in der Politik engagieren, denn nur so können Frauen besseren rechtlichen Schutz im Falle der geschlechterspezifischen Gewalt einfordern.
Veranstaltunghinweise
Wer sich auch auf den Straßen gegen Gewalt an Frauen einsetzen möchte:
am 14.Februar jeden Jahres findet “One Billion Rising” statt
und am 25. November ist der “Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen”