Wie Sie sich vor Online-Belästigung und Hate Speech schützen können

Keine Frage: Politik wird heutzutage auch im Netz gemacht. Wer sich heute in die politische Arena wagt, kommt um die digitale Kommunikation nicht mehr herum. Ob Blog, Website oder soziale Medien wie Twitter, Facebook und Instagram – der digitale Raum wird ebenso politisch genutzt wie der analoge. Doch sehen sich Politiker*innen auch einer Menge Hass-Posts und Gewaltdrohungen im Netz ausgesetzt. Und politisch aktive Frauen sind im besonderen Maße von Online-Belästigung betroffen.

Die (halbwegs) gute Nachricht ist: Hate Speech wird mittlerweile als digitale Gewalt eingestuft. Das Internet ist also kein rechtsfreier Raum. Auch dort sind Beleidigungen und Drohungen strafbar und werden strafrechtlich verfolgt. Laut eines Artikels des Tagesspiegels, sind die Aufklärungsraten doch recht hoch.

Wie Sie sich schützen können

Während die Social Media-Plattformen und Internetseiten ebenfalls in der Verantwortung stehen, Politikerinnen vor Online-Belästigung zu schützen, können Sie bereits selbst aktiv werden.

1. Schreiten Sie ein und üben Sie Gegenrede („Counter Speech“)

Sehen Sie sich Beleidigungen ausgesetzt oder beobachten, wie auf Ihre Posts mit Hate Speech reagiert wird, so sprechen Sie den/die KommentatorIn direkt an. Verlangen Sie eine Erklärung für Hass-Posts gegen Ihre Person. Sollte der/die KommentatorIn Ihre Expertise mit haltlosen Argumenten und Fakten angehen, argumentieren Sie sinnvoll und fordern Quellen. Eventuell ist es möglich, die Situation durch humorvolle Reaktionen zu deeskalieren. Sollten Sie nicht zum Scherzen aufgelegt sind, dann ist das vollkommen in Ordnung. Schliesslich sind Sie Politikerin und nicht der Klassenclown.

Was dagegen nicht hilft, sind Belehrungen, Beleidigungen oder darauf zu warten, dass die anderen User*innen zuerst reagieren und Ihnen zur Hilfe springen.

2. Dokumentieren Sie Hate Speech

Hate Speech beispielsweise in Form von sexistischer, rassistischer oder homophober Rede, sollte dokumentiert werden. Wenn Sie also auf ausufernde Replies auf Ihre Posts stoßen, dann machen Sie einen Screenshot, auf dem idealerweise noch Datum und Uhrzeit festgehalten sind. Das Gleiche gilt auch für Emails und Chats mit Hassnachrichten und Bedrohungen. Speichern Sie deren Verlauf ab. Sollten Sie eine Strafanzeige stellen, so können die Behörden den oder die User genauer nachverfolgen.

3. Melden Sie Hate Speech

Auf jeden Fall sollte man Hate Speech-Posts den Social Media-Unternehmen melden. In Deutschland besagt das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG), dass Social Media-Plattformen wie Facebook, Twitter und Youtube “offenkundig strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen. Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen.

Das Blockieren von Hatern ist natürlich auch eine Lösung.  Expert*innen geben jedoch zu bedenken, dass dadurch nicht weiter nachvollzogen werden kann, ob Hate-Kommentare schlimmer werden – und es deswegen zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen müsste. Denn je öfter diese Vorfälle gemeldet werden, desto besser werden die strafverfolgenden Behörden für rassistische, homophobe oder sexistische Gewalt im Netz sensibilisiert.

4. Schmieden Sie Bündnisse und Netzwerke

Stephanie Hankey, die Co-Gründerin der Nichtregierungsorganisation Tactical Technology Collective in Berlin, empfiehlt, dass sich Politikerinnen und politische Akteurinnen bezüglich erhaltener Hate Speech und den Reaktionsstrategien austauschen.

Infobox:

Was sind zentralen Merkmale von Hate Speech?

  • Die Posts sind von Inhalt und Ton her aggressiv und herabwürdigend.
  • Hatern geht es nicht um das Diskutieren oder Argumentieren, sondern um Diskreditierung.
  • Frauenfeindliche Hate Speech zeichnet sich durch persönliche Beleidigungen wie dem Verhöhnen von Kleidung oder Aussehen aus. Politikerinnen erleben auch häufig Bedrohungen in Form von sexualisierter Gewalt gegen sich oder auch Familienmitglieder.
  • Häufig werden Verallgemeinerungen benutzt, die beispielsweise so eingeleitet werden: „Alle Ausländer sind…“, „Frauen sind…“ „Homosexuelle haben alle …“.
  • Abwertende Begriffe („Spagettifresser“, „Schwuchtel“, „Schlampe“)
  • Hater setzen nicht auf Fakten, sondern auf Stereotype. Typische Aussagen sind beispielsweise „Muslime sind von Natur aus frauenfeindlich“ oder „Frauen sind von Natur aus nicht so intelligent wie Männer“.
  • Ein weiteres Merkmal ist die Entmenschlichung von Gruppen wie beispielsweise Flüchtlinge oder andere Minoritäten. Dafür werden diese Gruppen häufig mit Ungeziefer („Blutsauger“, „Parasiten“) gleichgesetzt.

Quellen:
Zivile Helden
You fair.de
Politikerin*
Bundeszentrale für politische Bildung

 Beitrag von Diana Krebs ( https://twitter.com/diana_krebs)